DGUV REGEL 101-024 : 2008
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Unternehmer
2.2 Für den Bahnbetrieb zuständige Stelle
2.3 Sicherungsaufsicht
2.4 Personen, die Sicherungsaufgaben durchführen
2.5 Arbeiten im Gleisbereich
2.6 Gleisbereich, Gefahrenbereich
2.7 Sicherheitsraum
2.8. Arbeitsgleis
2.9 Nachbargleis
2.10 Innengleis
2.11 Fahrten
2.12 Sichtbare Abgrenzung
2.13 Feste Absperrung
2.14 Sicherungsmassnahmen
2.15 Sicherungsanweisung
2.16 Betriebsanweisung
3 Allgemeine Anforderungen
3.1 Art und Wertigkeit der Sicherungsmassnahmen
3.2 Durchführen der Sicherungsmassnahmen
3.3 Aufgaben des Unternehmers
3.4 Erste Hilfe
3.5 Körperliche Einsatzfähigkeit und arbeitsmedizinische
Betreuung
4 Sicherungsmassnahmen, gemeinsame Bestimmungen
4.1 Sicherungsaufsicht
4.2 Sicherungsposten
4.3 Sicherung durch Absperrposten
4.4 Gleisbereich
4.5 Annäherungsstrecke
4.6 Wahrnehmbarkeitsprobe
5 Sicherungsmassnahmen, besondere Bestimmungen
5.1 Warnsignale
5.2 Fahrten im gesperrten Gleis
5.3 Fahrten im nicht gesperrten Gleis
5.4 Fahrten im Nachbargleis
5.5 Geschwindigkeit im Nachbargleis
5.6 Arbeiten von bis zu 3 Versicherten
5.7 Gleisbereiche, die mit Geschwindigkeiten über 200 km/h
befahren werden
5.8 Feste Absperrung
5.9 Sichtbare Abgrenzung
5.10 Weg zur und von der Arbeitsstelle
5.11 Streckenbegehungen
5.12 Gefahr des Eisabwurfes
5.13 Arbeiten in Tunneln
5.14 Schneeräumarbeiten
6 Zeitpunkt der Anwendung
Anhänge
Anhang 1 - Gefahrenbereiche und Sicherheitsraum
Anhang 2 - Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und
Bauteilen
Anhang 3 - Rottenwarnsignale
Anhang 4 - Tabellen der Annäherungsstrecken
Anhang 5 - Vorschriften und Regeln
Stichwortverzeichnis
Diese Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten für das Abwenden von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen und auf den Wegen zu und von diesen Arbeiten, soweit diese Wege im Gleisbereich liegen und Versicherte durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können. Sie gelten auch bei Arbeiten, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gleisbereich nicht ausgeschlossen werden kann, wobei Gefahren entstehen können, die z.B. - von der Art der Arbeiten, - von den örtlichen Verhältnissen, - von der Ausdehnung des Gleisbereichs, abhängig sind.
DevelopmentNote |
Old Number GUV 15.2 - Bisher GUV 15.2 (03/2004) Formerly designated as GUV-R 2150. (11/2014)
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DocumentType |
Standard
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PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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Status |
Current
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DIN EN 471:2008-03 | HIGH-VISIBILITY WARNING CLOTHING FOR PROFESSIONAL USE - TEST METHODS AND REQUIREMENTS |
DIN EN ISO 7731:2008-12 | ERGONOMICS - DANGER SIGNALS FOR PUBLIC AND WORK AREAS - AUDITORY DANGER SIGNALS |
DIN VDE 0115-3 : 1982 |
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